Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Juni 2026
Wir sind bemüht, unsere Website www.wirkaufendeingold.de für möglichst alle Menschen zugänglich und nutzbar zu gestalten, unabhängig von technischen Mitteln oder individuellen Einschränkungen. Grundlage hierfür sind die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA sowie die europäische Norm EN 301 549.
Umgesetzte Maßnahmen
Unsere Website wurde unter anderem mit folgenden Funktionen zur Barrierefreiheit entwickelt:
- Tastaturbedienbarkeit: alle interaktiven Elemente sind mit der Tastatur erreichbar; ein „Zum Inhalt springen"-Link erleichtert die Navigation.
- Sichtbare Fokus-Markierung: das aktuell fokussierte Element wird deutlich hervorgehoben.
- Semantisches HTML & ARIA-Beschriftungen: für eine korrekte Ausgabe durch Screenreader.
- Reduzierte Bewegung: Animationen werden automatisch deaktiviert, wenn im Betriebssystem die Einstellung „Bewegung reduzieren" aktiv ist.
- Responsives Layout: die Inhalte passen sich an unterschiedliche Bildschirmgrößen an und sind auch auf Mobilgeräten gut lesbar.
- Kontraste & Lesbarkeit: wir achten auf ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen.
Stand der Vereinbarkeit
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte derzeit möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei sein. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, freuen wir uns über einen Hinweis.
Barrieren melden & Kontakt (Feedback)
Sind Ihnen Inhalte aufgefallen, die nicht barrierefrei zugänglich sind? Möchten Sie Informationen in einem anderen Format erhalten? Wenden Sie sich gern an uns, wir helfen Ihnen persönlich weiter:
WirKaufenDeinGold.deAdmiralstraße 111, 28215 Bremen-Findorff
Telefon: 0151 5024 7474
E-Mail: info@wirkaufendeingold.de
Wir bemühen uns, gemeldete Probleme zeitnah zu beheben.
Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Sehr kleine Unternehmen („Kleinstunternehmen" mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme) sind bei der Erbringung von Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen von den Pflichten ausgenommen.